Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 26.01.2006

Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06   

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https://dejure.org/2006,4896
BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06 (https://dejure.org/2006,4896)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2006 - 2 StR 150/06 (https://dejure.org/2006,4896)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 2 StR 150/06 (https://dejure.org/2006,4896)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision wegen fehlender Entscheidungsgründe im vorinstanzlichen Urteil; Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln"; Kriterien einer notwendigen Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe zum Handeltreiben

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 § 29a § 30
    Tätigkeit als Kurier als (mit-)täterschaftliches Handeltreiben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 577
  • NStZ-RR 2006, 277
  • StV 2007, 83
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Auszug aus BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06
    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06
    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06
    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, hält revisionsgerichtlicher Überprüfung stand (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338 und vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 277 und vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 124/07

    Mittäterschaft und Beihilfe bei Kuriertätigkeit (unerlaubtes Handeltreiben;

    Die Urteilsfeststellungen enthalten keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte das Kokain lediglich zum bloßen Weitertransport an einen dritten Kurier übergeben - so die Revision: "Kurzstreckenkurier" - oder dass er keine Schlüssel für die beiden Rauschgiftkoffer erhalten sollte, wie in der von der Revision zitierten Entscheidung BGH StV 2007, 83.
  • BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13

    Bewaffnete unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dies führt zur Annahme von Tateinheit zwischen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Täter oder Gehilfe (BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338; vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 277).
  • BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07

    Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel (Beihilfe bei

    Das gilt zumal dann, wenn der Kurier - wie hier - mit dem An- und Verkauf des Rauschgifts nichts zu tun und auch keinerlei Einfluss auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts hat und ihm auch die Gestaltung des Transports vorgegeben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06 - und vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ws 29/06   

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https://dejure.org/2006,18150
OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ws 29/06 (https://dejure.org/2006,18150)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.01.2006 - 1 Ws 29/06 (https://dejure.org/2006,18150)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 1 Ws 29/06 (https://dejure.org/2006,18150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 277 (Ls.)
  • StV 2007, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ws 29/06
    In einem solchen Fall mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO 637 Abs. 1 StPO , sodass hier eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (BGH NJW 1978, 1858, 1859, bzgl. §§ 181, 182 ZPO a. F.).
  • VG Düsseldorf, 28.01.2019 - 6 L 2892/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Punkte)

    vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 14 B 515/11 -, juris Rn. 3 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2010 - 17 U 20/09 -, juris Rn. 41 f.; BayVGH, Beschluss vom 9. November 1999 - 12 ZE 99.2801 -, juris Rn. 4, OLG Thüringen, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 Ws 29/06 -, juris Rn. 12.
  • VG Hamburg, 21.05.2014 - 15 K 3237/10

    Bekanntgabe der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Die lange Abwesenheit infolge der Strafhaft führt dazu, dass die Eigenschaft der Heimatadresse als Wohnung im Sinne der §§ 178 ff. ZPO aufgehoben wird (vgl. insbesondere Hess. LAG, Urteil v. 15.2.2007, 11 Sa 429/06, juris Rdnr. 20 mit zahlreichen Nachweisen; ferner z.B. Thüringer OLG, Beschl. v. 26.1.2006, 1 WS 29/06, juris Rdnr. 12; Schleswig-Holst. OLG, Beschl. v. 10.11.1999, 2 Ws 455/99, juris Rdnr. 4).
  • KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09

    Strafverfahren: Zustellung einer Gerichtsentscheidung an bisherige Wohnanschrift

    Bei mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume jedoch für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO, § 37 Abs. 1 StPO, so dass dort eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (vgl. ThürOLG StV 2007, 69; KG, Beschlüsse vom 8. März 2002 - (3) 1 Ss 58/02 (30/02) - und 12. März 1999 - 5 Ws 37/99 -).
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